Die Ausbildung der Freiwilligen
Feuerwehren in Rheinland-Pfalz richtet sich nach der
Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2, „Ausbildung der Freiwilligen
Feuerwehren“). Die neue FwDV 2 wurde mit Schreiben des ISM vom 15.04.2003
eingeführt.
Unterteilt wird die Ausbildung in Mannschafts-, Fach- und
Führungsausbildung. Die Mannschaftsausbildung findet auf Gemeinde- bzw.
Kreisebene satt, die Fachausbildung teilweise auf Kreis- und Landesebene und
die Führungsausbildung auf Landesebene an der Feuerwehr- und
Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz in Koblenz (LFKS).
Die Feuerwehrausbildung bei Freiwilligen Feuerwehren beginnt mit einem
sogenannten Feuerwehr-Grundlehrgang (Truppmann Teil 1), der mindestens 70
Stunden dauern muss. Hier werden alle grundlegenden Feuerwehrkenntnisse
vermittelt.
Der zweite Teil des Feuerwehr-Grundlehrgangs (Truppmann Teil 2) findet auf
Standortebene statt, das heißt, der Feuerwehrangehörige wird bei seiner
Feuerwehr ausgebildet, wobei die Kenntnisse vom Truppmann Teil 1 vertieft
und erweitert werden. Diese Ausbildung umfasst 80 Stunden im Zeitraum von 2
Jahren.
An den Grundlehrgang schließt sich die Sprechfunkerausbildung (mindestens 16
Stunden) an, wo die Kommunikation über BOS-Sprechfunk behandelt wird. Der
Sprechfunkerlehrgang ist zwingende Voraussetzung für die weitergehenden
Lehrgänge Atemschutzgeräteträger, Truppführer, usw. sowie für alle Lehrgänge
an der LFKS.Weiterhin besteht die
Möglichkeit, einen Atemschutzgeräteträgerlehrgang zu besuchen, in welchem
das Arbeiten unter umluftunabhängigem Atemschutz erlernt wird (Mindestdauer
25 Stunden).
Zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen ist ein eigener, mindestens 20
Stunden umfassender Lehrgang (CSA-AGT) erforderlich, der auf Kreisebene
durchgeführt wird.
Beim Maschinistenlehrgang (Maschinist für Löschfahrzeuge), der mindestens 35
Stunden umfasst, ist das Hauptthema die Funktion und Bedienung von
Feuerlöschkreiselpumpen.
Beim Truppführerlehrgang (umfasst mindestens 35 Stunden) wird der
Feuerwehrangehörige zum Führer eines Trupps innerhalb einer Gruppe oder
Staffel ausgebildet.
Weitergehende Lehrgänge für Technische Hilfe, Gefahrstoffe, Gruppenführer
usw. werden an der LFKS in Koblenz absolviert.
Im Feuerwehrhaus Dahn finden die von der VG Dahner Felsenland
durchzuführenden Grundausbildungs- und Truppführerlehrgänge, der
Atemschutzgeräteträgerlehrgang sowie der Sprechfunkerlehrgang und die
Truppführerausbildung auf Kreisebene statt.
Nach der FwDV 2 werden bei den Lehrgängen folgende
Themen behandelt. Die Zeitvorgaben stellen lediglich das Mindestmaß dar. Die
Lehrgangsinhalte können beliebig erweitert, keinesfalls jedoch gekürzt
werden.
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang):
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden
Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter
Anleitung.
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 70 Stunden):
• Lehrorganisation (2 Stunden)
• Rechtsgrundlagen (3 Stunden)
• Brennen und Löschen (2 Stunden)
• Fahrzeugkunde (2 Stunden)
• Gerätekunde: persönliche Ausrüstung (1 Stunde)
• Gerätekunde: Löschgeräte, Schläuche, Armaturen (4 Stunden)
• Gerätekunde: Rettungsgeräte (4 Stunden)
• Gerätekunde: Geräte für einfache technische Hilfeleistung (2 Stunden)
• Gerätekunde: sonstige Geräte (2 Stunden)
• Rettung (5 Stunden)
• Erste Hilfe (16 Stunden)
• Löscheinsatz (16 Stunden)
• Technische Hilfeleistung (5 Stunden)
• Verhalten bei Gefahr (4 Stunden)
• Unfallversicherung (1 Stunde)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)
Truppmannausbildung Teil 2:
Ziel der Ausbildung ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in
Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Voraussetzung ist der erfolgreich abgeschlossene Grundausbildungslehrgang.
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 80 Stunden):
• Rechtsgrundlagen (3 Stunden)
• Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes (3 Stunden)
• ABC-Gefahrstoffe (4 Stunden)
• Besondere Gefahren im Zivilschutz, Kampfmittel (7 Stunden)
• Sonderfahrzeuge (5 Stunden)
• Rettung (12 Stunden)
• Löscheinsatz (18 Stunden)
• Technische Hilfeleistung (10 Stunden)
• Erste Hilfe (4 Stunden)
• Physische und psychische Belastung (3 Stunden)
• Rettungsmaßnahmen im Zivilschutz (2 Stunden)
• Hygiene (1 Stunde)
• Wasserförderung (2 Stunden)
• Objektkunde (5 Stunden)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)
Lehrgang „Truppführer“:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag
innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
(Grundausbildungslehrgang und Truppmannausbildung Teil 2) sowie die
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker.
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 35 Stunden):
• Lehrgangsorganisation (2 Stunden)
• Rechtsgrundlagen (2 Stunden)
• Brennen und Löschen (3 Stunden)
• Fahrzeugkunde (2 Stunden)
• Verhalten bei Gefahren (5 Stunden)
• Löscheinsatz (10 Stunden)
• Technische Hilfeleistung (7 Stunden)
• ABC-Gefahrstoffe (2 Stunden)
• Brandsicherheitswachdienst (1 Stunde)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)
Lehrgang „Sprechfunker“:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit
Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
(Grundausbildungslehrgang und Truppmannausbildung Teil 2).
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 16 Stunden):
• Lehrgangsorganisation (2 Stunden)
• Rechtsgrundlagen (1 Stunde)
• physikalisch-technische Grundlagen (2 Stunden)
• Sprechfunkbetrieb (9 Stunden)
• Kartenkunde (1 Stunde)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)
Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
(Grundausbildungslehrgang und Truppmannausbildung Teil 2) sowie die
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker.
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 25 Stunden):
• Lehrgangsorganisation (2 Stunden)
• Grundlagen der Atmung, Atemschutztauglichkeit (2 Stunden)
• Atemgifte (1 Stunde)
• Atemschutzeinsatzgrundsätze (3 Stunden)
• Atemschutzgeräteeinsatz (16 Stunden)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)
Lehrgang „Maschinisten“:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener
Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und
sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von
Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von
Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
(Grundausbildungslehrgang und Truppmannausbildung Teil 2) sowie die
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker.
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 16 Stunden):
• Lehrgangsorganisation (2 Stunden)
• Aufgabenbereiche (2 Stunden)
• Löschfahrzeuge (1 Stunde)
• Feuerlöschkreiselpumpen (15 Stunden)
• Wasserförderung (4 Stunden)
• Motorenkunde (2 Stunden)
• Kraftstoffbetriebene und sonstige Geräte (6 Stunden)
• Rechtsgrundlagen (2 Stunden)
• Leistungsnachweis (1 Stunde) |