Die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz richtet sich nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2, „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“). Die neue FwDV 2 wurde mit Schreiben des ISM vom 15.04.2003 eingeführt.
Unterteilt wird die Ausbildung in Mannschafts-, Fach- und Führungsausbildung. Die Mannschaftsausbildung findet auf Gemeinde- bzw. Kreisebene satt, die Fachausbildung teilweise auf Kreis- und Landesebene und die Führungsausbildung auf Landesebene an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz in Koblenz (LFKA).
Die Feuerwehrausbildung bei Freiwilligen Feuerwehren beginnt mit einem sogenannten Feuerwehr-Grundlehrgang (Truppmann Teil 1), der mindestens 70 Stunden dauern muss. Hier werden alle grundlegenden Feuerwehrkenntnisse vermittelt. Der zweite Teil des Feuerwehr-Grundlehrgangs (Truppmann Teil 2) findet auf Standortebene statt, das heißt, der Feuerwehrangehörige wird bei seiner Feuerwehr ausgebildet, wobei die Kenntnisse vom Truppmann Teil 1 vertieft und erweitert werden. Diese Ausbildung umfasst 80 Stunden im Zeitraum von 2 Jahren.
An den Grundlehrgang schließt sich die Sprechfunkerausbildung (mindestens 16 Stunden) an, wo die Kommunikation über den Digitalfunk aller BOS behandelt wird. Der Sprechfunkerlehrgang ist zwingende Voraussetzung für die weitergehenden Lehrgänge Atemschutzgeräteträger, Truppführer, usw. sowie für alle Lehrgänge an der LFKA. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Atemschutzgeräteträgerlehrgang zu besuchen, in welchem das Arbeiten unter umluftunabhängigem Atemschutz erlernt wird (Mindestdauer 25 Stunden).
Zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen ist ein eigener, mindestens 20 Stunden umfassender Lehrgang (CSA-AGT) erforderlich, der auf Kreisebene durchgeführt wird. Beim Maschinistenlehrgang (Maschinist für Löschfahrzeuge), der mindestens 35 Stunden umfasst, ist das Hauptthema die Funktion und Bedienung von Feuerlöschkreiselpumpen. Beim Truppführerlehrgang (umfasst mindestens 35 Stunden) wird der Feuerwehrangehörige zum Führer eines Trupps innerhalb einer Gruppe oder Staffel ausgebildet.
Weitergehende Lehrgänge für Technische Hilfe, Gefahrstoffe, Gruppenführer usw. werden an der LFKA in Koblenz absolviert.
Im Feuerwehrhaus Dahn finden die von der VG Dahner Felsenland durchzuführenden Grundausbildungs- und Truppführerlehrgänge, der Atemschutzgeräteträgerlehrgang sowie der Sprechfunkerlehrgang und die Truppführerausbildung auf Kreisebene statt. Nach der FwDV 2 werden bei den Lehrgängen folgende Themen behandelt. Die Zeitvorgaben stellen lediglich das Mindestmaß dar. Die Lehrgangsinhalte können beliebig erweitert, keinesfalls jedoch gekürzt werden.
In der Rubrik Lehrgänge werden möglichst viele Grund-, Truppführer- und Atemschutzlehrgänge präsentiert.
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang):
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 70 Stunden):
• Lehrorganisation (2 Stunden)
• Rechtsgrundlagen (3 Stunden)
• Brennen und Löschen (2 Stunden)
• Fahrzeugkunde (2 Stunden)
• Gerätekunde: persönliche Ausrüstung (1 Stunde)
• Gerätekunde: Löschgeräte, Schläuche, Armaturen (4 Stunden)
• Gerätekunde: Rettungsgeräte (4 Stunden)
• Gerätekunde: Geräte für einfache technische Hilfeleistung (2 Stunden)
• Gerätekunde: sonstige Geräte (2 Stunden)
• Rettung (5 Stunden)
• Erste Hilfe (16 Stunden)
• Löscheinsatz (16 Stunden)
• Technische Hilfeleistung (5 Stunden)
• Verhalten bei Gefahr (4 Stunden)
• Unfallversicherung (1 Stunde)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)
Truppmannausbildung Teil 2:
Ziel der Ausbildung ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse. Voraussetzung ist der erfolgreich abgeschlossene Grundausbildungslehrgang.
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 80 Stunden):
• Rechtsgrundlagen (3 Stunden)
• Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes (3 Stunden)
• ABC-Gefahrstoffe (4 Stunden)
• Besondere Gefahren im Zivilschutz, Kampfmittel (7 Stunden)
• Sonderfahrzeuge (5 Stunden)
• Rettung (12 Stunden)
• Löscheinsatz (18 Stunden)
• Technische Hilfeleistung (10 Stunden)
• Erste Hilfe (4 Stunden)
• Physische und psychische Belastung (3 Stunden)
• Rettungsmaßnahmen im Zivilschutz (2 Stunden)
• Hygiene (1 Stunde)
• Wasserförderung (2 Stunden)
• Objektkunde (5 Stunden)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)
Lehrgang „Truppführer“:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung (Grundausbildungslehrgang und Truppmannausbildung Teil 2) sowie die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker.
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 35 Stunden):
• Lehrgangsorganisation (2 Stunden)
• Rechtsgrundlagen (2 Stunden)
• Brennen und Löschen (3 Stunden)
• Fahrzeugkunde (2 Stunden)
• Verhalten bei Gefahren (5 Stunden)
• Löscheinsatz (10 Stunden)
• Technische Hilfeleistung (7 Stunden)
• ABC-Gefahrstoffe (2 Stunden)
• Brandsicherheitswachdienst (1 Stunde)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)
Lehrgang „Sprechfunker“:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung (Grundausbildungslehrgang und Truppmannausbildung Teil 2).
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 16 Stunden):
• Lehrgangsorganisation (2 Stunden)
• Rechtsgrundlagen (1 Stunde)
• physikalisch-technische Grundlagen (2 Stunden)
• Sprechfunkbetrieb (9 Stunden)
• Kartenkunde (1 Stunde)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)
Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung (Grundausbildungslehrgang und Truppmannausbildung Teil 2) sowie die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker.
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 25 Stunden):
• Lehrgangsorganisation (2 Stunden)
• Grundlagen der Atmung, Atemschutztauglichkeit (2 Stunden)
• Atemgifte (1 Stunde)
• Atemschutzeinsatzgrundsätze (3 Stunden)
• Atemschutzgeräteeinsatz (16 Stunden)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)
Lehrgang „Maschinisten“:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung (Grundausbildungslehrgang und Truppmannausbildung Teil 2) sowie die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker.
Folgende Themen werden behandelt (insgesamt mind. 16 Stunden):
• Lehrgangsorganisation (2 Stunden)
• Aufgabenbereiche (2 Stunden)
• Löschfahrzeuge (1 Stunde)
• Feuerlöschkreiselpumpen (15 Stunden)
• Wasserförderung (4 Stunden)
• Motorenkunde (2 Stunden)
• Kraftstoffbetriebene und sonstige Geräte (6 Stunden)
• Rechtsgrundlagen (2 Stunden)
• Leistungsnachweis (1 Stunde)