Dienstag, 19. März 2024
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Standardeinsatzkleidung

Der Einsatzanzug wurde 1998 infolge der HuPF (Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzbekleidung) und der DIN EN 469 auch in Rheinland-Pfalz eingeführt. Er stellt den Grundschutz der Feuerwehrangehörigen dar. Bei Brandeinsätzen muss Schutzkleidung für die Brandbekämpfung getragen werden.

Der Einsatzanzug besteht aus
  • Feuerwehr-Schutzschuhwerk (Lederstiefel mit Stahlsohle, Stahlkappe, ölbeständiger und rutschfester Sohle),
  • dem Feuerwehr-Schutzanzug (Bundhose, Jacke) aus 100 %-iger Baumwolle, bzw. mit der Kunstfaser Nomex versetztem Baumwoll-Mischgewebe,
  • Feuerwehr-Schutzhandschuhen aus Leder und
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (Heros smart) mit der vom Förderkreis beschafften Helmlampe.

Vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wurde der nun wieder komplett blauschwarze Anzug deshalb ausgewählt, weil er sowohl bei Einsätzen als auch als Dienstanzug getragen werden kann.

Bei Einsätzen auf Verkehrsflächen ist die Warnwirkung allerdings gegenüber der älteren Schutzkleidung mit orangefarbenen Jacken geringer, deshalb muss zusätzlich eine Warnweste mit rundumlaufenden Reflexstreifen getragen werden.

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Chemikalienschutzanzug

Der Chemikalienvollschutzanzug, in Feuerwehrkreisen auch scherzhaft als „Ganzkörperkondom“ bezeichnet, soll den Feuerwehrangehörigen vor gefährlichen aggressiven Stoffen, die die Hautoberfläche stark reizen oder über die Haut aufgenommen werden können, schützen.

Der CSA schließt den Körper gasdicht von der Umgebungsluft ab, unter dem Anzug findet ein Feuerwehrangehöriger mitsamt seiner persönlichen Schutzausrüstung sowie einem Pressluftatmer Platz.

Hergestellt ist der CSA aus beidseitig mehrfach beschichtetem Synthetikgewebe, die Außenschicht besteht aus Viton, die Sperrschicht unter anderem aus Butyl.

Der CSA schützt gegen folgende Stoffe:
  • Säuren (Salpetersäure, Schwefelsäure, Salzsäure, Flusssäure, Ameisensäure, Essigsäure,...)
  • Laugen (Ammoniak, Natronlauge,...)
  • Halogene (Chlor, Brom,...)
  • Kohlenwasserstoffe (Petroleumbenzin, Benzol, Phenol-Lösung 50 %-ig, Tetrachlorkohlenstoff, Benzylchloride,...)

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Schnittschutzkleidung

Werden von Feuerwehrangehörigen Arbeiten mit der Motorkettensäge durchgeführt, so ist hierzu in Verbindung mit der normalen Schutzkleidung eine Schnittschutzhose zu tragen.

Diese besteht aus einer Latzhose aus Baumwolle mit Innenfutter aus extrem feinem Kunstfasergewebe (Nylon / Polyamid), welches sich im Falle eines Einschnittes in die Kette wickelt und somit die Säge zum Stillstand bringt.

Waldarbeiter tragen hierzu einen speziellen Helm mit Gehörschutz. Dieser ist bei der Feuerwehr jedoch nicht üblich, da davon ausgegangen wird, dass die Feuerwehrangehörigen im Einsatz nicht über längere Zeit hinweg (wie dies beim Forstpersonal der Fall ist) mit der Motorkettensäge arbeiten und somit dem vom Gerät ausgehenden Lärm ausgesetzt sind.

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Atemschutzkleidung

Die neue Schutzkleidung aus Nomex III wurde infolge der HuPF und der DIN EN 469 auch in Rheinland-Pfalz eingeführt. Er stellt den erweiterten Schutz bei Brandeinsätzen, besonders im Innenangriff dar.

Die Schutzbekleidung besteht aus:
  • Feuerwehr-Schutzschuhwerk (Lederschnürstiefel mit Stahlsohle, Stahlkappe, ölbeständiger und rutschfester Sohle) vom Typ „Steitz Secura Fire Walker“
  • der mehrlagigen Nomex-Überhose vom Typ „Lion Apparel V-Force"
  • dem mehrschichtigen Schutzmantel, bestehend aus Nomex III mit integrierter „Warnweste“ (gelb-weißen Reflexstreifen) vom Typ „Lion Apparel V-Force“
  • Feuerwehr-Schutzhandschuhen aus Elchleder vom Typ „Falcon“
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz (der hier gezeigte Helm wurde vom Förderkreis der FF Dahn und der VG Dahner Felsenland beschafft) vom Typ „Rosenbauer HEROS-xtreme“ inklusive Helmlampe
  • Kopfschutzhaube aus Nomex III (sieht aus wie eine sogenannte „Sturmhaube“) vom Typ „Lion Apparel V-Force“
  • (Feuerwehr-Sicherheitsgurt)

Zusätzlich wird auf dem Rücken ein Atemschutzgerät und eine Atemschutzmaske getragen. Weiterhin führt der Feuerwehrmann noch eine Ausrüstungstasche mit Fluchthaube, Markierungsstift, Türkeile, Messer und Bandschlinge mit Karabiner, die er sich um den Hals hängen kann, sowie ein Totmannwarner (MSA Firefly II) mit sich.

Die Schutzkleidung für die Brandbekämpfung ist nicht zu verwechseln mit der Hitzeschutzkleidung, sondern soll lediglich den im Innenangriff vorgehenden Feuerwehrangehörigen vor einer plötzlichen Rauchgasdurchzündung (sog. Flash Over) und der damit verbundenen Stichflammen- und Hitzebildung schützen und ihm den Rückzug aus dem Gefahrenbereich ermöglichen.

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Hitzeschutzkleidung

Hitzeschutzkleidung wird bei Einsätzen mit großer Hitzeentwicklung (z.B. bei Bränden von Flüssigkeiten wie Benzin oder ähnlichen Stoffen, aber auch bei Bränden in holzverarbeitenden Betrieben usw.) eingesetzt.

Der Anzug besteht aus einem Mantel mit integrierter Kopfschutzhaube aus aluminisiertem Rayon mit goldbedampfter Sichtscheibe und Handschuhen aus dem gleichen Stoff.

Zusätzlich zur Hitzeschutzkleidung muss ein Atemschutzgerät getragen werden.

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Wathosen

Wathosen, auch bekannt unter dem Namen „Anglerhosen“ sind Gummistiefel mit aufgesetztem stabilen Kunststoffhosen (Trägerstoff PES, Beschichtung PVC), die beim Einsatz an oder in Gewässern getragen werden.

Die Wathosen kommen beim Leerpumpen überfluteter Keller, beim Bau von Ölsperren auf Gewässern sowie bei sonstigen Einsätzen an Gewässern zum Einsatz.
Sie sollen den Feuerwehrangehörigen vor Nässe schützen und es ermöglichen, dass sich dieser bis zur Hüfte im Wasser aufhalten kann.

Werden Arbeiten an Gewässern ausgeführt, ist es jedoch erforderlich, dass die Feuerwehrangehörigen in den Wathosen durch eine Feuerwehrleine oder sonstige geeignete Haltemittel gesichert werden. Denn kommt Wasser in die Wathosen hinein und laufen diese voll, besteht für den Träger dieser Schutzkleidung die Gefahr, durch das Gewicht des Wassers in den Hosen unter Wasser gezogen zu werden und zu ertrinken.

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Kontakt

Freiwillige Feuerwehr Dahn
An der Feuerwache 1
66994 Dahn

info ... feuerwehr-dahn.de