Notruf 112

Das Sprungpolster SP 16 (Fa. Ziegler) ist Bestandteil der Normbeladung des HLF 10. Es ist ein pneumatisches Sprungrettungsgerät und dient der Rettung von frei fallenden Personen aus Höhen von bis zu 16 Meter (entspricht dem 5. Obergeschoss von Wohngebäuden). Es besteht aus einem quaderförmigen Schlauchgerüst, welches von einer Atemluftflasche (6 Liter, 300 bar) mit Luft gefüllt wird. Das Schlauchgerüst ist umgeben von luftdichten Spezialplanen mit kleinen Öffnungen, der Innenraum ist durch eine waagrecht eingezogene Plane in zwei gleich große Kammern geteilt. Die Auffangfläche misst 3,50 m auf 3,50 m.

Die Vornahme des Sprungpolsters erfolgt durch zwei Feuerwehrangehörige. Das Gerät wird vor die Einsatzstelle getragen (nicht direkt unter den Absprungpunkt, da sonst die Gefahr besteht, dass Personen in das noch nicht vollständig aufgeblasene Gerät springen) und dort abgelegt. Nachdem die Hülle abgenommen ist, wird durch Öffnen der Atemluftflasche das Schlauchgerüst mit Druckluft befüllt. Beim Aufrichten des Geräts strömt durch runde Öffnungen in den Seitenplanen Umgebungsluft in die beiden inneren Luftkammern. In ca. einer halben Minute ist das Sprungpolster einsatzbereit.

Nun wird das Gerät an den seitlich angebrachten Tragegriffen gefasst und unter den Absprungpunkt der Person gebracht. Die beiden Feuerwehrangehörigen stellen keine Halte- sondern lediglich eine Bedienmannschaft dar. Das Gerät arbeitet völlig alleine. Die Auffangplane ist überwiegend weiß, die Mitte durch einen schwarzen Punkt gekennzeichnet. Dieser Punkt soll von den springenden Personen als Ziel anvisiert werden. Trifft nun eine Person innerhalb der markierten Auffangplane auf, verformt sich das Schlauchgerüst nach innen, wo sich das Volumen der beiden Luftkammern verdichtet und anschließend über die Öffnungen in den Seitenplanen entweicht. Es bildet sich eine Art Trichter in Richtung Sprungpolstermitte, wodurch ein Durchschlagen auf den Boden, ein zu harter Aufprall und ein Herausschleudern (Trampolineffekt) der zu rettenden Person verhindert werden.

Ist die Person nach dem Einspringen bis zum Stillstand verzögert worden, sinkt sie schließlich zu Boden durch und kann das Gerät verlassen. Nach der Entlastung richtet sich das Sprungpolster selbständig wieder auf und kann erneut besprungen werden.